Sicherheitsrelevant

Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

Nicht alle Gefahrstoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Die Zusammenlagerungstabelle nach TRGS 510 zeigt, welche Lagerklassen kompatibel sind und wo Separatlagerung erforderlich ist.

Achtung: Sicherheitsrelevante Information

Falsche Zusammenlagerung kann zu gefährlichen Reaktionen führen (Brand, Explosion, Freisetzung giftiger Gase). Prüfen Sie vor jeder Zusammenlagerung dieoffizielle TRGS 510(Anhang 5).

Die drei Lagerarten

✓
Zusammenlagerung erlaubt

Stoffe dürfen ohne besondere Maßnahmen gemeinsam gelagert werden.

✗
Separatlagerung erforderlich

Lagerung in verschiedenen Lagerabschnitten mit mindestens F90-Trennung oder in Sicherheitsschränken.

○
Eingeschränkt erlaubt

Zusammenlagerung nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Getrenntlagerung, Mengenbegrenzung).

Wichtige Zusammenlagerungsregeln

Dies ist eine vereinfachte Übersicht. Für die vollständige Tabelle mit allen 24 Lagerklassen und Erläuterungen siehe TRGS 510 Anhang 5.

Verbindlich ist allein die TRGS 510

Die folgende Übersicht ist zeilenweise aufgebaut. Einzelne Paarungen können deshalb je nach Zeile unterschiedlich eingeordnet erscheinen – zum Beispiel LGK 3 mit LGK 10 und 11, die in der Zeile LGK 3 als erlaubt und in der Zeile LGK 10-13 als eingeschränkt geführt werden. Maßgeblich für die Einstufung jeder Kombination ist ausschließlich die Zusammenlagerungstabelle in Anhang 5 der TRGS 510.

3
Entzündbare Flüssigkeiten

Erlaubt mit:

3
10
11

Eingeschränkt:

4.1B
6.1C
8A

Separatlagerung:

4.2
4.3
5.1A
5.1B
5.2
6.1C/D
Giftige Stoffe

Erlaubt mit:

6.1C
6.1D
8A
8B
10
11
12
13

Eingeschränkt:

3

Separatlagerung:

5.1A
5.2
8A/B
Ätzende Stoffe

Erlaubt mit:

6.1C
6.1D
8A
8B
10
11
12
13

Eingeschränkt:

3
5.1B

Separatlagerung:

4.3
5.1A
10-13
Sonstige Stoffe

Erlaubt mit:

6.1C
6.1D
8A
8B
10
11
12
13

Eingeschränkt:

3
5.1B

Separatlagerung:

-

Tipp: Die Lagerklassen 6.1C, 6.1D, 8A, 8B, 10, 11, 12 und 13 dürfen grundsätzlich uneingeschränkt zusammengelagert werden. Das sind die "unproblematischen" Lagerklassen.

Kleinmengen-Ausnahme nach TRGS 510

Bei geringen Lagermengen können Abweichungen von den Zusammenlagerungsregeln möglich sein:

  • Gesamtmenge aller Gefahrstoffe: maximal 400 kg
  • Pro Lagerklasse: maximal 200 kg
  • Keine Gefährdungserhöhung durch die Zusammenlagerung
  • Gilt NICHT für explosive Stoffe (LGK 1) und radioaktive Stoffe (LGK 7)

Häufige Fragen zur Zusammenlagerung

Was bedeutet 'Separatlagerung'?

Separatlagerung bedeutet Lagerung in verschiedenen Lagerabschnitten, getrennt durch Bauteile mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (F90). Sicherheitsschränke mit 90 Minuten Feuerwiderstand gelten als eigener Lagerabschnitt. Abzugrenzen von der Getrenntlagerung, die im selben Lagerabschnitt stattfindet.

Was ist 'Getrenntlagerung'?

Bei Getrenntlagerung werden die Stoffe im selben Lagerabschnitt gelagert, aber durch ausreichende Abstände oder Barrieren (z.B. nicht brennbare Wände, Schränke) voneinander getrennt. Im Unterschied dazu verlangt die Separatlagerung einen eigenen Lagerabschnitt.

Welche Lagerklassen dürfen immer zusammen gelagert werden?

Die Lagerklassen 6.1C, 6.1D, 8A, 8B, 10, 11, 12 und 13 dürfen grundsätzlich uneingeschränkt zusammengelagert werden. Das sind die 'unproblematischen' Klassen.

Wie finde ich heraus, ob meine Stoffe zusammen gelagert werden dürfen?

1. Bestimmen Sie die Lagerklasse jedes Stoffes (Sicherheitsdatenblatt). 2. Prüfen Sie die Zusammenlagerungstabelle in Anhang 5 der TRGS 510. 3. Beachten Sie zusätzliche Hinweise zu den Kombinationen. Im Zweifel: separate Lagerung.

Vollständige Zusammenlagerungstabelle mit allen 24 Lagerklassen:

TRGS 510 als PDF (BAuA)

Wichtig: Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt nicht die vollständige Zusammenlagerungstabelle in der TRGS 510. Für jede Stoffkombination können zusätzliche Bedingungen gelten. Im Zweifel: separate Lagerung wählen.

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