Zusammenlagerung von Gefahrstoffen
Nicht alle Gefahrstoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Die Zusammenlagerungstabelle nach TRGS 510 zeigt, welche Lagerklassen kompatibel sind und wo Separatlagerung erforderlich ist.
Achtung: Sicherheitsrelevante Information
Falsche Zusammenlagerung kann zu gefährlichen Reaktionen führen (Brand, Explosion, Freisetzung giftiger Gase). Prüfen Sie vor jeder Zusammenlagerung dieoffizielle TRGS 510(Anhang 5).
Die drei Lagerarten
Stoffe dürfen ohne besondere Maßnahmen gemeinsam gelagert werden.
Lagerung in verschiedenen Lagerabschnitten mit mindestens F90-Trennung oder in Sicherheitsschränken.
Zusammenlagerung nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Getrenntlagerung, Mengenbegrenzung).
Wichtige Zusammenlagerungsregeln
Dies ist eine vereinfachte Übersicht. Für die vollständige Tabelle mit allen 24 Lagerklassen und Erläuterungen siehe TRGS 510 Anhang 5.
Erlaubt mit:
Eingeschränkt:
Separatlagerung:
Erlaubt mit:
Eingeschränkt:
Separatlagerung:
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Eingeschränkt:
Separatlagerung:
Erlaubt mit:
Eingeschränkt:
Separatlagerung:
Tipp: Die Lagerklassen 6.1C, 6.1D, 8A, 8B, 10, 11, 12 und 13 dürfen grundsätzlich uneingeschränkt zusammengelagert werden. Das sind die "unproblematischen" Lagerklassen.
Kleinmengen-Ausnahme nach TRGS 510
Bei geringen Lagermengen können Abweichungen von den Zusammenlagerungsregeln möglich sein:
- Gesamtmenge aller Gefahrstoffe: maximal 400 kg
- Pro Lagerklasse: maximal 200 kg
- Keine Gefährdungserhöhung durch die Zusammenlagerung
- Gilt NICHT für explosive Stoffe (LGK 1) und radioaktive Stoffe (LGK 7)
Häufige Fragen zur Zusammenlagerung
Separatlagerung bedeutet Getrenntlagerung in verschiedenen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (F90). Sicherheitsschränke mit 90 Minuten Feuerwiderstand gelten als eigener Lagerabschnitt.
Bei Getrenntlagerung werden die Stoffe im selben Lagerabschnitt gelagert, aber durch ausreichende Abstände oder Barrieren (z.B. nicht brennbare Wände, Schränke) voneinander getrennt.
Die Lagerklassen 6.1C, 6.1D, 8A, 8B, 10, 11, 12 und 13 dürfen grundsätzlich uneingeschränkt zusammengelagert werden. Das sind die 'unproblematischen' Klassen.
1. Bestimmen Sie die Lagerklasse jedes Stoffes (Sicherheitsdatenblatt). 2. Prüfen Sie die Zusammenlagerungstabelle in Anhang 5 der TRGS 510. 3. Beachten Sie zusätzliche Hinweise zu den Kombinationen. Im Zweifel: separate Lagerung.
Vollständige Zusammenlagerungstabelle mit allen 24 Lagerklassen:
TRGS 510 als PDF (BAuA)Wichtig: Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt nicht die vollständige Zusammenlagerungstabelle in der TRGS 510. Für jede Stoffkombination können zusätzliche Bedingungen gelten. Im Zweifel: separate Lagerung wählen.
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