Industrielle Gefahrstofflagerung
Gefahrstofflagerung nach Vorschrift

Gefahrstoffe sicher lagern

Regalsysteme mit integrierten Auffangwannen für wassergefährdende, entzündbare und gesundheitsschädliche Stoffe. Beratung, Planung und Montage aus einer Hand.

Wassergefährdend
Entzündbar
Gesundheitsgefährdend
Termin in 48h
Anfahrt kostenlos
32+ Jahre Erfahrung

Normkonform

WHG, AwSV, TRGS 510

Edelstahl-Verankerung

Korrosionsbeständig

48h Vor-Ort-Termin

Kostenlose Beratung

Eigene Montage

Geschulte Teams

Alles aus einer Hand

Ein Ansprechpartner

NEDCON Qualität

Europas Marktführer

Gefahrstoffe in Fässern - Lagerung erfordert Sicherheitsmaßnahmen

Ohne Schutzmaßnahmen: Bei Leckagen können Gefahrstoffe ins Erdreich oder Grundwasser gelangen.

Das Problem

Gefahrstoffe erfordern besondere Lagerung

Öle, Chemikalien, Lacke und andere Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass bei Leckagen keine Umweltschäden entstehen. Das WHG und die AwSV schreiben Auffangeinrichtungen vor.

Unsere Lösung: Regale mit integrierten Auffangwannen

Stahl- oder PE-Wannen fangen Leckagen sicher auf

Fachgerechte Verankerung

Korrosionsbeständige Anker für WHG-Flächen

Individuelle Beratung

Wir prüfen die Anforderungen für Ihre Stoffe

Jetzt beraten lassen
Auffangwannen

Rückhaltevolumen richtig berechnen

Die AwSV definiert, wie groß das Rückhaltevolumen sein muss. Die genaue Berechnung hängt von Ihren Stoffen und Mengen ab.

Grundregel AwSV

Rückhaltevolumen = 10% der Gesamtmenge oder Inhalt des größten Gebindes – je nachdem, was größer ist.

Wasserschutzgebiete

In Wasserschutzgebieten gilt: 100% des Lagervolumens müssen aufgefangen werden können.

Wichtig: Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und konkreter Situation. Wir beraten Sie individuell.

Auffangwanne unter Palettenregal

Individuelle Berechnung

Wir dimensionieren die Wannen für Ihre Stoffe

Rechtliche Grundlagen

Wichtige Vorschriften für Gefahrstofflagerung

Diese Regelwerke definieren die Anforderungen an Ihre Gefahrstofflagerung. Wir beraten Sie, welche für Ihren Betrieb relevant sind.

WHG

Wasserhaushaltsgesetz

Das WHG ist das zentrale Bundesgesetz zum Schutz der Gewässer. Es regelt die Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und schreibt Auffangeinrichtungen vor.

Besorgnisgrundsatz: Keine nachteilige Veränderung der Gewässer
Rückhaltevolumen für wassergefährdende Stoffe
Prüf- und Überwachungspflichten

AwSV

Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe

Die AwSV konkretisiert das WHG und gilt bundesweit seit August 2017. Sie definiert Anforderungen an Auffangwannen, Rückhaltevolumen und Prüfpflichten.

Einstufung in Wassergefährdungsklassen (WGK 1-3)
Rückhaltevolumen: Mind. 10% oder größtes Gebinde
Dokumentations- und Anzeigepflichten

TRGS 510

Technische Regeln für Gefahrstoffe

Die TRGS 510 regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie definiert Lagerklassen und Zusammenlagerungsverbote.

13 Lagerklassen (LGK) für verschiedene Gefahrstoffe
Zusammenlagerungsverbote und -beschränkungen
Mengenschwellen und Schutzmaßnahmen

GefStoffV

Gefahrstoffverordnung

Die grundlegende Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen.

Gefährdungsbeurteilung vor Tätigkeiten
Substitutionsprüfung (ungefährlichere Stoffe)
Betriebsanweisung und Unterweisung
Branchenlösungen

Gefahrstofflagerung für Ihre Branche

Jede Branche hat spezifische Gefahrstoffe. Wir kennen die Anforderungen.

Chemie & Pharma

Chemie & Pharma

Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Reagenzien

Automotive & Werkstätten

Automotive & Werkstätten

Motoröle, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Kraftstoffe

Lackierereien

Lackierereien

Lacke, Verdünner, Härter, Reiniger

Metallverarbeitung

Metallverarbeitung

Kühlschmierstoffe, Hydrauliköle, Entfetter

Fachgerechte Montage mit korrosionsbeständiger Verankerung

Edelstahl-Anker

Korrosionsbeständig

Bonnema Service

Fachgerechte Verankerung für WHG-Flächen

Bei wassergefährdenden Stoffen sollte die Verankerung korrosionsbeständig sein. Wir setzen auf Edelstahl-Anker, die auch aggressiven Medien standhalten.

  • Chemische Beständigkeit

    Edelstahl widersteht den meisten Chemikalien

  • Eigene Montageteams

    Geschulte Bonnema-Mitarbeiter führen die Montage durch

  • Dokumentation

    Sie erhalten alle Unterlagen für Ihre Behörde

Montage anfragen
FAQ

Häufige Fragen zur Gefahrstofflagerung

Finden Sie Antworten zu rechtlichen Grundlagen, Technik und unseren Services.

Rechtliche Grundlagen

Welche Gesetze muss ich bei der Gefahrstofflagerung beachten?

Die wichtigsten Regelwerke sind: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Anlagenverordnung (AwSV), TRGS 510 und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Je nach Art und Menge der Stoffe können weitere Vorschriften gelten. Wir empfehlen eine individuelle Beratung durch unsere Fachleute.

Ab welcher Lagermenge brauche ich eine Auffangwanne?

Grundsätzlich müssen wassergefährdende Stoffe immer über einer Auffangeinrichtung gelagert werden – unabhängig von der Menge. Die AwSV macht keine Mengenschwelle für die Rückhaltepflicht. Bereits ein einzelnes Fass muss auf einer Auffangwanne stehen.

Muss mein Gefahrstofflager genehmigt werden?

Das hängt von Art und Menge der Stoffe ab. Kleinmengen unter bestimmten Schwellenwerten sind genehmigungsfrei. Größere Lager können nach BImSchG oder Baurecht genehmigungspflichtig sein. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem konkreten Fall.

Auffangwannen & Technik

Wie groß muss meine Auffangwanne sein?

Die AwSV fordert ein Rückhaltevolumen von mindestens 10% der gesamten Lagermenge ODER den Inhalt des größten Gebindes – je nachdem, was größer ist. In Wasserschutzgebieten gilt: 100% des Lagervolumens. Die genaue Dimensionierung sollte immer individuell berechnet werden.

Stahl- oder Kunststoff-Auffangwanne – was ist besser?

Das hängt vom gelagerten Stoff ab: Stahl ist beständig gegen Öle, Kraftstoffe und viele organische Lösungsmittel. Kunststoff (PE) eignet sich für Säuren und Laugen. Wir prüfen die Medienbeständigkeit für Ihre konkreten Stoffe.

Warum Edelstahl-Verankerung statt verzinkter Anker?

Bei wassergefährdenden Stoffen auf WHG-Flächen sollten korrosionsbeständige Verankerungen verwendet werden. Edelstahl (V2A/V4A) verhindert, dass bei Leckagen Schadstoffe über korrodierte Anker ins Erdreich gelangen. Die genauen Anforderungen richten sich nach den Vorgaben Ihrer Behörde.

Zusammenlagerung

Darf ich verschiedene Gefahrstoffe zusammen lagern?

Die TRGS 510 definiert 13 Lagerklassen. Manche Stoffe dürfen nicht zusammen gelagert werden (z.B. Säuren und Laugen). Andere nur mit Sicherheitsabstand oder Abtrennung. Wir erstellen Ihnen ein Zusammenlagerungskonzept.

Was sind Lagerklassen nach TRGS 510?

Lagerklassen (LGK) gruppieren Gefahrstoffe nach ihren Eigenschaften: LGK 1 = Explosive Stoffe, LGK 3 = Entzündbare Flüssigkeiten, LGK 8A = Ätzende Stoffe (Säuren), LGK 8B = Ätzende Stoffe (Laugen), usw. Die Zuordnung ergibt sich aus den GHS-Symbolen auf dem Sicherheitsdatenblatt.

Service & Beratung

Können Sie auch komplette Gefahrstofflager planen?

Ja! Wir bieten Full-Service: Von der Beratung über die Planung bis zur schlüsselfertigen Montage. Inklusive Regalsysteme, Auffangwannen und fachgerechter Verankerung. Vor-Ort-Termin innerhalb 48 Stunden – kostenlos!

Was kostet ein Gefahrstoffregal mit Auffangwanne?

Die Preise variieren je nach Größe, Material und Ausführung. Für ein verbindliches Angebot benötigen wir Informationen zu: gelagerten Stoffen, Mengen, vorhandener Fläche und baulichen Gegebenheiten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

Bieten Sie auch Prüfungen von Auffangwannen an?

Auffangwannen müssen regelmäßig auf Dichtheit und Beschädigungen geprüft werden. Wir bieten Sichtprüfungen im Rahmen unserer Regalprüfung an. Für wiederkehrende Dichtigkeitsprüfungen empfehlen wir einen Sachverständigen nach AwSV.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Gefahrstofflagerung planen?

Wir beraten Sie vor Ort – kostenlos und unverbindlich. Innerhalb von 48 Stunden sind wir bei Ihnen.

32+ Jahre Erfahrung
500+ Projekte/Jahr
Eigene Montageteams

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die konkreten Anforderungen an Ihre Gefahrstofflagerung hängen von Art und Menge der Stoffe, Ihrem Standort und weiteren Faktoren ab. Wir empfehlen eine individuelle Beratung durch unsere Fachleute.