Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die konkreten Regelungen können sich je nach Bundesland und Einzelfall unterscheiden. Stand: April 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde oder einen Fachanwalt für Baurecht.

Fachbeitrag & Leitfaden

Baugenehmigung für
Regalanlagen & Hochregallager

Wann ist eine Genehmigung erforderlich? Der komplette Leitfaden mit Bundesland-Übersicht, Checklisten und Brandschutz-Infos.

Auf einen Blick

  • Regale bis 7,50 m (Oberkante Lagergut) sind verfahrensfrei
  • Ab > 7,50 m Höhe: Nicht mehr verfahrensfrei (innen & außen!)
  • Silobauweise: Teil der Gebäudegenehmigung
  • Brandschutz ist immer zu beachten!
Schnell-Check

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Beantworten Sie diese Fragen, um schnell zu ermitteln, ob Ihre Regalanlage genehmigungspflichtig ist.

1

Ist die Oberkante des Lagerguts höher als 7,50 m?

Diese Höhengrenze gilt laut Landesbauordnungen für alle Regale – innen und außen!

JA (> 7,50 m) → Nicht mehr verfahrensfrei! Bauaufsichtliche Prüfung erforderlich
NEIN (≤ 7,50 m) → Weiter zu Frage 2
2

Trägt das Regal das Gebäude (Silobauweise)?

JA (Regal trägt Dach/Wände) → Teil der Gebäudegenehmigung
NEIN → Weiter zu Frage 3
3

Hat das Regal eine Erschließungsfunktion?

Führen Flucht-/Rettungswege über das Regal? Gibt es Aufenthaltsräume auf dem Regal?

JABauaufsichtliche Anforderungen (Brandschutz, Fluchtwege)
NEIN → Weiter zu Frage 4

Ergebnis: Einrichtungsgegenstand (verfahrensfrei)

→ Keine Baugenehmigung erforderlich (gem. Landesbauordnungen: "Regale mit einer Höhe bis zu 7,50 m Oberkante Lagergut")

Aber beachten Sie: Die Regalanlage muss mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes übereinstimmen. Ein Standsicherheitsnachweis wird empfohlen.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht dient der ersten Orientierung. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Einzelfall. Im Zweifel sollte Rücksprache mit der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde gehalten werden. Wir beraten Sie gerne!
Bundesland-Übersicht

Regelungen nach Bundesland

Die Bauordnungen der 16 Bundesländer enthalten unterschiedliche Regelungen für Regalanlagen. Klicken Sie auf die Rechtsgrundlage für die offizielle Landesbauordnung.

BundeslandHöhengrenze*Verfahrensfrei?Rechtsgrundlage
NRWNordrhein-Westfalen
7,50 mJa**§62 BauO NRW
BYBayern
9,00 mJa**Art. 57 BayBO
BWBaden-Württemberg
7,50 mJa**§50 LBO
NINiedersachsen
7,50 mJa**§60 NBauO
HEHessen
7,50 mJa**§55 HBO
SNSachsen
7,50 mJa**§61 SächsBO

* Höhengrenze 7,50 m: Laut Landesbauordnungen sind "Regale mit einer Höhe bis zu 7,50 m Oberkante Lagergut" verfahrensfrei. Diese Grenze gilt für alle Regale – innen und außen! Ab > 7,50 m ist das Regal nicht mehr automatisch verfahrensfrei.

** Verfahrensfrei: Wenn das Regal ≤ 7,50 m hoch ist, keine Erschließungsfunktion hat und nicht Teil der Gebäudekonstruktion ist (Silobauweise).

Quellen: Landesbauordnungen der 16 Bundesländer (siehe Links) sowie Fachbeitrag des Verbands für Lagertechnik und Betriebseinrichtung. Stand: April 2026.

Drei Szenarien

Die drei Szenarien im Detail

Je nach Art und Standort Ihrer Regalanlage gelten unterschiedliche Anforderungen. Klicken Sie auf ein Szenario für Details.

Einrichtungsgegenstand

Regal innerhalb eines Gebäudes ohne Erschließungsfunktion

Genehmigungsstatus:
Keine Baugenehmigung erforderlich

Auch ohne Genehmigungspflicht müssen Sie sicherstellen, dass von der Anlage keine Gefahren ausgehen. Bei Unfällen haften Sie für Mängel.

Anforderungen & Nachweise

  • Standsicherheitsnachweis empfohlen (nicht vorgeschrieben)
  • Abstimmung mit Brandschutzkonzept des Gebäudes
  • Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (DIN EN 15512)
  • Dokumentation der statischen Berechnung für Haftungsfragen
Checkliste

Benötigte Unterlagen für den Bauantrag

Für einen vollständigen Bauantrag benötigen Sie folgende Unterlagen. Die mit * markierten Dokumente sind in der Regel Pflicht, die übrigen können je nach Einzelfall erforderlich sein.

Bonnema-Service

Als Ihr Partner für Lagertechnik erstellen wir alle technischen Unterlagen:

  • Statische Berechnungen nach DIN EN 15512
  • Bauzeichnungen und Montagepläne
  • Abstimmung mit Brandschutzplaner
  • Koordination mit Prüfstatiker

Checkliste Bauantrag

Für genehmigungspflichtige Regalanlagen

  • Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000)*
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten*
  • Baubeschreibung mit technischen Angaben*
  • Standsicherheitsnachweis (Statik)*
  • Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept*
  • Beschreibung der Lagergüter und Brandlasten*
  • Flucht- und Rettungswegplan*
  • Betriebsbeschreibung*
  • Nachweis der Standsicherheit des Hallenbodens
  • Prüfstatiker-Bescheinigung (bei Sonderbauten)
  • Schallschutznachweis (bei Außenanlagen)
  • Entwässerungsplan (bei Außenanlagen)

* = In der Regel Pflichtunterlagen

Kritisches Thema

Brandschutz bei Regalanlagen

Auch bei verfahrensfreien Regalanlagen ist der Brandschutz zu beachten. Die Regalanlage muss mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes übereinstimmen.

Relevante Normen

  • • DIN 18230-1 (Baulicher Brandschutz im Industriebau)
  • • VDI 3564 (Brandschutz Hochregalanlagen)
  • • MIndBauRL (Muster-Industriebaurichtlinie)
  • • DIN EN 15512 (Ortsfeste Regalsysteme)

Typische Anforderungen

  • • Sprinkleranlagen (je nach Brandlast)
  • • Brandabschnitte und brandlastfreie Streifen
  • • Feuerwiderstandsdauer der Bauteile
  • • Rauchabzugsanlagen
  • • Flucht- und Rettungswege

Wann Konzept erforderlich?

  • • Sonderbauten (Industriebauten)
  • • Hochregallager in Silobauweise
  • • Lagerung von Gefahrstoffen
  • • Waren mit hoher Brandlast
  • • Anwendung MIndBauRL

Brandschutz-Abstimmung inklusive

Bei jedem Projekt stimmen wir unsere Planung mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes ab. Bei Neubauten koordinieren wir mit Ihrem Brandschutzplaner.

Planungsservice
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen rund um Genehmigungsverfahren für Regalanlagen.

Ein Hochregallager ist in der Regel genehmigungspflichtig, wenn: (1) Es im Freien errichtet wird und die Oberkante des Lagerguts höher als 7,50 m (in Bayern 9 m) liegt, (2) das Regal tragender Teil des Gebäudes ist (Silobauweise), oder (3) das Regal eine Erschließungsfunktion hat (Flucht- und Rettungswege führen über das Regal oder es befinden sich Aufenthaltsräume darauf). Reine Einrichtungsgegenstände innerhalb eines Gebäudes sind grundsätzlich verfahrensfrei.

Bonnema-Service

Wir übernehmen das Genehmigungsverfahren

Von der ersten Einschätzung bis zur erteilten Baugenehmigung – wir unterstützen Sie bei allen Schritten und erstellen alle erforderlichen technischen Unterlagen.

  • Statikberechnung

    Standsicherheitsnachweis nach DIN EN 15512

  • Brandschutzabstimmung

    Koordination mit Ihrem Brandschutzplaner

  • Behördenkommunikation

    Abstimmung mit der Unteren Bauaufsicht

  • Prüfstatiker-Koordination

    Bei Sonderbauten übernehmen wir die Abstimmung

Typischer Ablauf

1
Erstberatung1-2 Tage

Prüfung der Genehmigungspflicht

2
Planung2-4 Wochen

Erstellung aller Unterlagen

3
Einreichung1 Woche

Bauantrag bei der Behörde

4
Prüfung4-12 Wochen

Behördliche Bearbeitung

5
Genehmigung-

Start der Montage

Haftungsausschluss & Quellenangaben

Keine Rechtsberatung: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir uns bemühen, die Informationen aktuell und korrekt zu halten, übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.

Einzelfallprüfung erforderlich: Die bauordnungsrechtliche Behandlung von Regalanlagen hängt von vielen Faktoren ab (Standort, Höhe, Funktion, Gebäudeart etc.). Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir eine Rücksprache mit der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde oder einem Fachanwalt für Baurecht.

Quellenangaben: Die fachlichen Grundlagen dieser Seite basieren auf dem Fachbeitrag „Baurecht Regalanlagen" des Verbands für Lagertechnik und Betriebseinrichtung (LB), verfasst von Rechtsanwalt Michael Halstenberg (Ministerialdirektor a.D.), sowie den verlinkten offiziellen Landesbauordnungen der 16 Bundesländer.

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Stand der Informationen: April 2026

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