Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die konkreten Regelungen können sich je nach Bundesland und Einzelfall unterscheiden. Stand: April 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde oder einen Fachanwalt für Baurecht.
Baugenehmigung für
Regalanlagen & Hochregallager
Wann ist eine Genehmigung erforderlich? Der komplette Leitfaden mit Bundesland-Übersicht, Checklisten und Brandschutz-Infos.
Auf einen Blick
- Regale bis 7,50 m (Oberkante Lagergut) sind verfahrensfrei
- Ab > 7,50 m Höhe: Nicht mehr verfahrensfrei (innen & außen!)
- Silobauweise: Teil der Gebäudegenehmigung
- Brandschutz ist immer zu beachten!
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Beantworten Sie diese Fragen, um schnell zu ermitteln, ob Ihre Regalanlage genehmigungspflichtig ist.
Ist die Oberkante des Lagerguts höher als 7,50 m?
Diese Höhengrenze gilt laut Landesbauordnungen für alle Regale – innen und außen!
Trägt das Regal das Gebäude (Silobauweise)?
Hat das Regal eine Erschließungsfunktion?
Führen Flucht-/Rettungswege über das Regal? Gibt es Aufenthaltsräume auf dem Regal?
Ergebnis: Einrichtungsgegenstand (verfahrensfrei)
→ Keine Baugenehmigung erforderlich (gem. Landesbauordnungen: "Regale mit einer Höhe bis zu 7,50 m Oberkante Lagergut")
Aber beachten Sie: Die Regalanlage muss mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes übereinstimmen. Ein Standsicherheitsnachweis wird empfohlen.
Regelungen nach Bundesland
Die Bauordnungen der 16 Bundesländer enthalten unterschiedliche Regelungen für Regalanlagen. Klicken Sie auf die Rechtsgrundlage für die offizielle Landesbauordnung.
| Bundesland | Höhengrenze* | Verfahrensfrei? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
NRWNordrhein-Westfalen | 7,50 m | Ja** | §62 BauO NRW |
BYBayern | 7,50 m | Ja** | Art. 57 BayBO |
BWBaden-Württemberg | 7,50 m | Ja** | §50 LBO |
NINiedersachsen | 7,50 m | Ja** | §60 NBauO |
HEHessen | 7,50 m | Ja** | §55 HBO |
SNSachsen | 7,50 m | Ja** | §61 SächsBO |
* Höhengrenze 7,50 m: Laut Landesbauordnungen sind "Regale mit einer Höhe bis zu 7,50 m Oberkante Lagergut" verfahrensfrei. Diese Grenze gilt für alle Regale – innen und außen! Ab > 7,50 m ist das Regal nicht mehr automatisch verfahrensfrei.
** Verfahrensfrei: Wenn das Regal ≤ 7,50 m hoch ist, keine Erschließungsfunktion hat und nicht Teil der Gebäudekonstruktion ist (Silobauweise).
Quellen: Landesbauordnungen der 16 Bundesländer (siehe Links) sowie Fachbeitrag des Verbands für Lagertechnik und Betriebseinrichtung. Stand: April 2026.
Hinweis zu den Links: Mehrere Landesrechtsportale vergeben ihre Dokument-Adressen neu, sobald ein Gesetz geändert wird – Direktlinks laufen dort regelmäßig ins Leere. Wo wir keinen dauerhaft stabilen Direktlink auf die geltende Fassung bestätigen konnten, verlinken wir deshalb den Einstieg des jeweiligen Landesportals; die genaue Fundstelle steht in der Spalte davor. Landesbauordnungen werden laufend geändert – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung im Landesportal, nicht diese Übersicht. Zuletzt geprüft: 09.09.2026.
Die drei Szenarien im Detail
Je nach Art und Standort Ihrer Regalanlage gelten unterschiedliche Anforderungen. Klicken Sie auf ein Szenario für Details.
Regal innerhalb eines Gebäudes ohne Erschließungsfunktion
Auch ohne Genehmigungspflicht müssen Sie sicherstellen, dass von der Anlage keine Gefahren ausgehen. Bei Unfällen haften Sie für Mängel.
Anforderungen & Nachweise
- Standsicherheitsnachweis empfohlen (nicht vorgeschrieben)
- Abstimmung mit Brandschutzkonzept des Gebäudes
- Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (DIN EN 15512)
- Dokumentation der statischen Berechnung für Haftungsfragen
Benötigte Unterlagen für den Bauantrag
Für einen vollständigen Bauantrag benötigen Sie folgende Unterlagen. Die mit * markierten Dokumente sind in der Regel Pflicht, die übrigen können je nach Einzelfall erforderlich sein.
Bonnema-Service
Als Ihr Partner für Lagertechnik erstellen wir alle technischen Unterlagen:
- Statische Berechnungen nach DIN EN 15512
- Bauzeichnungen und Montagepläne
- Abstimmung mit Brandschutzplaner
- Koordination mit Prüfstatiker
Checkliste Bauantrag
Für genehmigungspflichtige Regalanlagen
- Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000)*
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten*
- Baubeschreibung mit technischen Angaben*
- Standsicherheitsnachweis (Statik)*
- Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept*
- Beschreibung der Lagergüter und Brandlasten*
- Flucht- und Rettungswegplan*
- Betriebsbeschreibung*
- Nachweis der Standsicherheit des Hallenbodens
- Prüfstatiker-Bescheinigung (bei Sonderbauten)
- Schallschutznachweis (bei Außenanlagen)
- Entwässerungsplan (bei Außenanlagen)
* = In der Regel Pflichtunterlagen
Brandschutz bei Regalanlagen
Auch bei verfahrensfreien Regalanlagen ist der Brandschutz zu beachten. Die Regalanlage muss mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes übereinstimmen.
Relevante Normen
- • DIN 18230-1 (Baulicher Brandschutz im Industriebau)
- • VDI 3564 (Brandschutz Hochregalanlagen)
- • MIndBauRL (Muster-Industriebaurichtlinie)
- • DIN EN 15512 (Ortsfeste Regalsysteme)
Typische Anforderungen
- • Sprinkleranlagen (je nach Brandlast)
- • Brandabschnitte und brandlastfreie Streifen
- • Feuerwiderstandsdauer der Bauteile
- • Rauchabzugsanlagen
- • Flucht- und Rettungswege
Wann Konzept erforderlich?
- • Sonderbauten (Industriebauten)
- • Hochregallager in Silobauweise
- • Lagerung von Gefahrstoffen
- • Waren mit hoher Brandlast
- • Anwendung MIndBauRL
Brandschutz-Abstimmung inklusive
Bei jedem Projekt stimmen wir unsere Planung mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes ab. Bei Neubauten koordinieren wir mit Ihrem Brandschutzplaner.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um Genehmigungsverfahren für Regalanlagen.
Ein Hochregallager ist in der Regel genehmigungspflichtig, wenn: (1) die Oberkante des Lagerguts höher als 7,50 m liegt (Regale bis 7,50 m sind verfahrensfrei; in NRW gelten Regallager über 9 m zusätzlich als Sonderbau), (2) das Regal tragender Teil des Gebäudes ist (Silobauweise), oder (3) das Regal eine Erschließungsfunktion hat (Flucht- und Rettungswege führen über das Regal oder es befinden sich Aufenthaltsräume darauf). Reine Einrichtungsgegenstände innerhalb eines Gebäudes sind grundsätzlich verfahrensfrei.
Die Kosten für eine Baugenehmigung setzen sich zusammen aus: Verwaltungsgebühren der Bauaufsicht (abhängig von Baukosten, ca. 0,5-1%), Kosten für Prüfstatiker (Standsicherheitsnachweis), Kosten für Brandschutznachweis/-gutachten, sowie ggf. Architektenhonorare für Bauvorlagen. Bei einer typischen Hochregalanlage in Silobauweise können die Gesamtkosten für das Genehmigungsverfahren zwischen 5.000 € und 25.000 € liegen.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bundesland und Komplexität: Im vereinfachten Verfahren ca. 4-8 Wochen, im regulären Baugenehmigungsverfahren ca. 2-4 Monate. Bei Sonderbauten (z.B. Hochregallager > 22 m) kann das Verfahren 4-6 Monate dauern. Die Vorbereitung der Unterlagen nimmt oft nochmal 2-4 Wochen in Anspruch. Wir empfehlen, mindestens 4-6 Monate vor geplantem Baubeginn mit dem Verfahren zu starten.
Für verfahrensfreie Regalanlagen ist kein Prüfstatiker gesetzlich vorgeschrieben – wir empfehlen aber dennoch einen Standsicherheitsnachweis. Bei genehmigungspflichtigen Anlagen ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen qualifizierten Tragwerksplaner erforderlich. Bei Sonderbauten muss dieser zusätzlich durch einen Prüfingenieur für Standsicherheit geprüft werden. Als Hersteller erstellen wir die statischen Berechnungen und koordinieren bei Bedarf die Prüfung.
Bauen ohne erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit mit erheblichen Konsequenzen: Bußgelder bis zu 500.000 € (je nach Bundesland), Baueinstellungsverfügung, im schlimmsten Fall Rückbauverfügung. Zudem erlischt bei nicht genehmigten Anlagen oft der Versicherungsschutz. Bei Unfällen oder Schäden drohen persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer. Im Nachhinein kann ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden – die Behörde kann aber auch Nachbesserungen fordern.
Grundsätzlich gilt: Was einmal legal errichtet wurde, genießt Bestandsschutz. Allerdings kann dieser erlöschen bei: wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen der Anlage, Nutzungsänderungen (z.B. andere Lagergüter mit höherer Brandlast), oder wenn Gefahren für Leib und Leben bestehen. Bei älteren Anlagen sollte geprüft werden, ob die damalige Errichtung den geltenden Vorschriften entsprach. Wir empfehlen eine Dokumentation des Ist-Zustands.
Regalanlagen im Freien (Außenregale) werden als eigenständige bauliche Anlagen bewertet, wenn die Oberkante des Lagerguts höher als 7,50 m ist. Dann ist eine Baugenehmigung erforderlich. Zusätzlich zu beachten: Windlasten (höhere statische Anforderungen), UV-Beständigkeit der Materialien, Korrosionsschutz (Feuerverzinkung empfohlen), ggf. wasserrechtliche Genehmigungen bei Gefahrstoffen. Unsere Außenregale sind speziell für diese Anforderungen konzipiert.
Ein Brandschutzkonzept ist erforderlich bei: Sonderbauten (Industriebauten, Hochregallager), Lagerung von Gefahrstoffen oder Waren mit hoher Brandlast, Hochregallagern in Silobauweise, sowie wenn die Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) anwendbar ist. Auch bei verfahrensfreien Regalanlagen muss das Regal mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes übereinstimmen. Abstände, Brandabschnitte und Sprinkleranforderungen sind typische Themen.
Wir übernehmen das Genehmigungsverfahren
Von der ersten Einschätzung bis zur erteilten Baugenehmigung – wir unterstützen Sie bei allen Schritten und erstellen alle erforderlichen technischen Unterlagen.
- Statikberechnung
Standsicherheitsnachweis nach DIN EN 15512
- Brandschutzabstimmung
Koordination mit Ihrem Brandschutzplaner
- Behördenkommunikation
Abstimmung mit der Unteren Bauaufsicht
- Prüfstatiker-Koordination
Bei Sonderbauten übernehmen wir die Abstimmung
Typischer Ablauf
Prüfung der Genehmigungspflicht
Erstellung aller Unterlagen
Bauantrag bei der Behörde
Behördliche Bearbeitung
Start der Montage
Nützliche Materialien
Checkliste Baugenehmigung (druckbar)
Kostenlose Checkliste mit allen Unterlagen, Vorab-Check und Ablaufplan
Als PDF druckenMIndBauRL (Muster-Industriebau-Richtlinie)
Offizielle Richtlinie der Bauministerkonferenz zum Brandschutz im Industriebau
Baurecht Regalanlagen (Verband LB)
Fachbeitrag des Verbands für Lagertechnik und Betriebseinrichtung
DIN EN 15635 – Regalprüfung
Alles zur jährlichen Regalprüfung nach europäischer Norm
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Regalanlagen von Bonnema – Wir planen & liefern
Bei allen Projekten unterstützen wir Sie mit Statik, Brandschutzabstimmung und Behördenkommunikation.
Palettenregale
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Mehr erfahrenSchmalganglager (VNA)
Maximale Raumnutzung durch schmale Gänge. Oft über 7,50 m hoch – wir kümmern uns um die Genehmigung.
Mehr erfahrenPalettenregale für außen
Outdoor-Regale für Freilager. Ab 7,50 m Höhe genehmigungspflichtig – wir erstellen alle Unterlagen.
Mehr erfahrenShuttle-Systeme
Automatisierte Hochregallager. Bei Silobauweise Teil der Gebäudegenehmigung – komplette Projektbegleitung inklusive.
Mehr erfahren3D-Planungsservice
Professionelle Lagerplanung mit 3D-Visualisierung, Statik und Brandschutzabstimmung.
Mehr erfahrenRegalprüfung nach DIN EN 15635
Jährliche Expertenprüfung Ihrer Regalanlagen. Dokumentation für Behörden und Versicherungen.
Mehr erfahrenHaftungsausschluss & Quellenangaben
Keine Rechtsberatung: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir uns bemühen, die Informationen aktuell und korrekt zu halten, übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.
Einzelfallprüfung erforderlich: Die bauordnungsrechtliche Behandlung von Regalanlagen hängt von vielen Faktoren ab (Standort, Höhe, Funktion, Gebäudeart etc.). Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir eine Rücksprache mit der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde oder einem Fachanwalt für Baurecht.
Quellenangaben: Die fachlichen Grundlagen dieser Seite basieren auf dem Fachbeitrag „Baurecht Regalanlagen" des Verbands für Lagertechnik und Betriebseinrichtung (LB), verfasst von Rechtsanwalt Michael Halstenberg (Ministerialdirektor a.D.), sowie den verlinkten offiziellen Landesbauordnungen der 16 Bundesländer.
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Stand der Informationen: April 2026
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