Erklärung zur Barrierefreiheit
Bonnema Lagertechnik ist bestrebt, seine Website im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Konformitätsstatus
Diese Website ist weitgehend konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bonnema.de und alle zugehörigen Unterseiten der BONNEMA Lagertechnik.
Stand der Barrierefreiheit
Wir haben folgende Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit umgesetzt:
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können einige Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei sein:
PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dateien (Datenblätter, technische Dokumentationen) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten an der Aktualisierung dieser Dokumente.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10. Februar 2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung durch Bonnema Lagertechnik.
Die Überprüfung umfasste:
- Automatisierte Tests mit Lighthouse und axe DevTools
- Manuelle Prüfung der Tastaturnavigation
- Überprüfung der semantischen HTML-Struktur
- Farbkontrast-Analyse
Feedback und Kontakt
Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Website feststellen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Betreff: "Barrierefreiheit"
Mo-Fr 07:30 - 17:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
Diese Erklärung orientiert sich an:
- BFSG - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (in Kraft seit 28. Juni 2025)
- WCAG 2.1 - Web Content Accessibility Guidelines, Level AA
- EN 301 549 - Europäische Norm für Barrierefreiheitsanforderungen
Hinweis für B2B-Unternehmen
Als B2B-Unternehmen (Business-to-Business) fallen wir nicht direkt unter die Verpflichtungen des BFSG. Dennoch ist es uns wichtig, unsere Website für alle Nutzer zugänglich zu gestalten. Wir sehen Barrierefreiheit als Teil unserer Unternehmensverantwortung und als Qualitätsmerkmal.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Meinung sein, dass wir auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht angemessen reagiert haben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle BGGBundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Fragen zur Barrierefreiheit?
Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
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