Erklärung zur Barrierefreiheit

Bonnema Lagertechnik ist bestrebt, seine Website im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Konformitätsstatus

Diese Website ist weitgehend konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bonnema.de und alle zugehörigen Unterseiten der BONNEMA Lagertechnik.

Stand der Barrierefreiheit

Wir haben folgende Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit umgesetzt:

Skip-Link zur Hauptnavigation
Semantisches HTML mit korrekten Überschriften-Hierarchien
ARIA-Labels für interaktive Elemente
Fokus-Indikatoren für Tastaturnavigation
Respektierung von prefers-reduced-motion
Mindest-Touch-Zielgröße von 44x44 Pixeln
Alt-Texte für alle informativen Bilder
Ausreichender Farbkontrast (4.5:1)
Responsives Design für alle Geräte
Formularfelder mit beschreibenden Labels

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen können einige Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei sein:

PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dateien (Datenblätter, technische Dokumentationen) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten an der Aktualisierung dieser Dokumente.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. Februar 2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung durch Bonnema Lagertechnik.

Die Überprüfung umfasste:

  • Automatisierte Tests mit Lighthouse und axe DevTools
  • Manuelle Prüfung der Tastaturnavigation
  • Überprüfung der semantischen HTML-Struktur
  • Farbkontrast-Analyse

Feedback und Kontakt

Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Website feststellen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Per E-Mail
info@bonnema.de

Betreff: "Barrierefreiheit"

Mo-Fr 07:30 - 17:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Diese Erklärung orientiert sich an:

  • BFSG - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (in Kraft seit 28. Juni 2025)
  • WCAG 2.1 - Web Content Accessibility Guidelines, Level AA
  • EN 301 549 - Europäische Norm für Barrierefreiheitsanforderungen

Hinweis für B2B-Unternehmen

Als B2B-Unternehmen (Business-to-Business) fallen wir nicht direkt unter die Verpflichtungen des BFSG. Dennoch ist es uns wichtig, unsere Website für alle Nutzer zugänglich zu gestalten. Wir sehen Barrierefreiheit als Teil unserer Unternehmensverantwortung und als Qualitätsmerkmal.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Meinung sein, dass wir auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht angemessen reagiert haben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle BGG
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Fragen zur Barrierefreiheit?

Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns über Ihr Feedback.

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