24 Lagerklassen

Die 24 Lagerklassen nach TRGS 510

Gefahrstoffe werden zur Festlegung der Zusammenlagerungsmöglichkeiten in 24 Lagerklassen (LGK) eingeteilt. Diese Einteilung basiert auf den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften der Stoffe.

Wichtig: Jeder Gefahrstoff nur EINE Lagerklasse

Auch wenn ein Gefahrstoff mehrere Gefahrenmerkmale erfüllt, wird er nur einer Lagerklasse zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt nach dem Ablaufschema in Anhang 5 der TRGS 510 – das erste zutreffende Merkmal bestimmt die Klasse.

Alle 24 Lagerklassen im Überblick

LGKBeschreibungKategorie
1
Explosive GefahrstoffeExplosiv
2A
Gase (ohne Aerosolpackungen und Feuerzeuge)Gase
2B
Aerosolpackungen und FeuerzeugeGase
3
Entzündbare FlüssigkeitenEntzündbar
4.1A
Sonstige explosionsgefährliche GefahrstoffeEntzündbar
4.1B
Entzündbare feste GefahrstoffeEntzündbar
4.2
Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige GefahrstoffeSelbstentzündlich
4.3
Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickelnReaktiv
5.1A
Stark oxidierende GefahrstoffeOxidierend
5.1B
Oxidierende GefahrstoffeOxidierend
5.1C
Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige ZubereitungenOxidierend
5.2
Organische Peroxide und selbstzersetzliche GefahrstoffeOxidierend
6.1A
Brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige GefahrstoffeToxisch
6.1B
Nicht brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige GefahrstoffeToxisch
6.1C
Brennbare, akut toxische Kat. 3 / giftige oder chronisch wirkende GefahrstoffeToxisch
6.1D
Nicht brennbare, akut toxische Kat. 3 / giftige oder chronisch wirkende GefahrstoffeToxisch
6.2
Ansteckungsgefährliche StoffeBiogefahr
7
Radioaktive StoffeRadioaktiv
8A
Brennbare ätzende GefahrstoffeÄtzend
8B
Nicht brennbare ätzende GefahrstoffeÄtzend
10
Brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sindSonstige brennbar
11
Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sindSonstige brennbar
12
Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sindSonstige
13
Nicht brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sindSonstige

Hinweis: Die Nummerierung reicht nur bis 13, da einige Klassen Unterklassen haben (z.B. 4.1A, 4.1B, 6.1A-D). Die Klasse 9 ist nicht belegt.

Wie stufe ich einen Gefahrstoff ein?

Schritt 1: Sicherheitsdatenblatt prüfen

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) enthält in Abschnitt 7 oft bereits die Lagerklasse. Falls nicht, geben die Gefahrenhinweise (H-Sätze) in Abschnitt 2 Aufschluss.

Schritt 2: Ablaufschema nutzen

Die TRGS 510 enthält in Anhang 5 ein Ablaufschema zur Zuordnung. Das erste zutreffende Merkmal im Schema bestimmt die Lagerklasse.

Schritt 3: Gefahrgut-Klassifizierung

Die Lagerklassen orientieren sich am Gefahrgutrecht (ADR). Die UN-Nummer und die Gefahrgutklasse können bei der Zuordnung helfen.

Schritt 4: Im Zweifel LGK 10-13

Stoffe, die keiner speziellen Lagerklasse zuzuordnen sind, werden je nach Brennbarkeit und Aggregatzustand in LGK 10, 11, 12 oder 13 eingestuft.

Welche Lagerklassen dürfen zusammen?

Die Zusammenlagerungstabelle zeigt, welche Lagerklassen gemeinsam gelagert werden dürfen und wo Separatlagerung erforderlich ist.

Zur Zusammenlagerungstabelle

Hinweis: Die Lagerklassen-Übersicht basiert auf der TRGS 510 (Ausgabe Dezember 2020). Bei Unsicherheiten konsultieren Sie bitte dasOriginal-Dokumentoder Ihre Berufsgenossenschaft.

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