WHG & AwSV: Wassergefährdende Stoffe
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regeln den Schutz von Gewässern bei der Lagerung von Gefahrstoffen.
Was regelt das WHG?
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das zentrale Bundesgesetz zum Schutz der Gewässer in Deutschland. Es basiert auf dem Besorgnisgrundsatz: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässer nicht zu besorgen ist.
Die AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe) konkretisiert seit August 2017 bundeseinheitlich die technischen Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe.
Vor der AwSV
Vor 2017 galten in jedem Bundesland eigene Verordnungen (VAwS). Die AwSV hat diese abgelöst und sorgt für bundesweit einheitliche Anforderungen.
Wassergefährdungsklassen (WGK)
Wassergefährdende Stoffe werden in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt. Die Einstufung bestimmt die Anforderungen an die Lagerung und das erforderliche Rückhaltevolumen.
| Klasse | Einstufung | Beispiele |
|---|---|---|
WGK 1 | Schwach wassergefährdend | Einige Lösungsmittel, bestimmte Öle |
WGK 2 | Deutlich wassergefährdend | Viele Kraftstoffe, Heizöl, Dieselkraftstoff |
WGK 3 | Stark wassergefährdend | Altöl, bestimmte Chemikalien, Pflanzenschutzmittel |
awg | Allgemein wassergefährdend | Stoffe, die nicht in WGK 1-3 eingestuft, aber wassergefährdend sind |
nwg | Nicht wassergefährdend | Reines Wasser, Lebensmittel, bestimmte Feststoffe |
Hinweis: Die Einstufung eines Stoffes finden Sie im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 12) oder in der Rigoletto-Datenbank des UBA.
Anforderungen an Lageranlagen nach AwSV
Anlagen müssen über Auffangeinrichtungen verfügen, die auslaufende wassergefährdende Stoffe sicher zurückhalten.
- Auffangvolumen: mind. 10% des Gesamtvolumens
- Mindestens das Volumen des größten Behälters
- Bei WGK 3: oft 100% des Volumens
Böden und Wände müssen flüssigkeitsundurchlässig und beständig gegen die gelagerten Stoffe sein.
- Beständigkeit gegen gelagerte Medien
- Keine Fugen oder Risse
- Regelmäßige Prüfung der Dichtheit
Das Rückhaltevolumen muss ausreichen, um bei Leckagen die Stoffe vollständig aufzufangen.
- Berechnung nach AwSV § 22
- Berücksichtigung von Niederschlagswasser
- Keine Ablaufmöglichkeit in Kanalisation
Auffangwannen nach WHG
Wir liefern WHG-zugelassene Stahl- und PE-Auffangwannen für alle Wassergefährdungsklassen – passend zu unseren Palettenregalen und Fachbodenregalen.
Häufige Fragen zu WHG & AwSV
Das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist das übergeordnete Bundesgesetz zum Gewässerschutz. Die AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe) ist eine Verordnung, die die konkreten technischen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt.
Eine Auffangwanne ist bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (WGK 1-3) grundsätzlich erforderlich. Das Volumen richtet sich nach der Wassergefährdungsklasse und der Lagermenge – mindestens 10% des Gesamtvolumens oder das Volumen des größten Gebindes.
WHG-zugelassene Auffangwannen haben eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA). Achten Sie auf das DIBt-Zeichen oder CE-Kennzeichnung mit entsprechender Leistungserklärung.
Ja, Anlagen ab einer bestimmten Größe müssen vor Inbetriebnahme und regelmäßig (alle 5 Jahre) durch Sachverständige geprüft werden. Die genauen Anforderungen richten sich nach der Gefährdungsstufe der Anlage.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland, Anlagentyp und Stoffmenge variieren. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre zuständige Wasserbehörde.
WHG-konforme Lagerlösungen?
Wir liefern Regalanlagen mit WHG-zugelassenen Auffangwannen und Edelstahl-Verankerung für Ihre wassergefährdenden Stoffe.