Gewässerschutz

WHG & AwSV: Wassergefährdende Stoffe

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regeln den Schutz von Gewässern bei der Lagerung von Gefahrstoffen.

WHG: Bundesgesetz
AwSV: seit August 2017

Was regelt das WHG?

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das zentrale Bundesgesetz zum Schutz der Gewässer in Deutschland. Es basiert auf dem Besorgnisgrundsatz: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässer nicht zu besorgen ist.

Die AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe) konkretisiert seit August 2017 bundeseinheitlich die technischen Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe.

Vor der AwSV

Vor 2017 galten in jedem Bundesland eigene Verordnungen (VAwS). Die AwSV hat diese abgelöst und sorgt für bundesweit einheitliche Anforderungen.

Wassergefährdungsklassen (WGK)

Wassergefährdende Stoffe werden in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt. Die Einstufung bestimmt die Anforderungen an die Lagerung und das erforderliche Rückhaltevolumen.

KlasseEinstufungBeispiele
WGK 1
Schwach wassergefährdendEinige Lösungsmittel, bestimmte Öle
WGK 2
Deutlich wassergefährdendViele Kraftstoffe, Heizöl, Dieselkraftstoff
WGK 3
Stark wassergefährdendAltöl, bestimmte Chemikalien, Pflanzenschutzmittel
awg
Allgemein wassergefährdendStoffe, die nicht in WGK 1-3 eingestuft, aber wassergefährdend sind
nwg
Nicht wassergefährdendReines Wasser, Lebensmittel, bestimmte Feststoffe

Hinweis: Die Einstufung eines Stoffes finden Sie im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 12) oder in der Rigoletto-Datenbank des UBA.

Anforderungen an Lageranlagen nach AwSV

Auffangeinrichtungen

Anlagen müssen über Auffangeinrichtungen verfügen, die auslaufende wassergefährdende Stoffe sicher zurückhalten.

  • Auffangvolumen: mind. 10% des Gesamtvolumens
  • Mindestens das Volumen des größten Behälters
  • Bei WGK 3: oft 100% des Volumens
Bodenbeschaffenheit

Böden und Wände müssen flüssigkeitsundurchlässig und beständig gegen die gelagerten Stoffe sein.

  • Beständigkeit gegen gelagerte Medien
  • Keine Fugen oder Risse
  • Regelmäßige Prüfung der Dichtheit
Rückhaltevolumen

Das Rückhaltevolumen muss ausreichen, um bei Leckagen die Stoffe vollständig aufzufangen.

  • Berechnung nach AwSV § 22
  • Berücksichtigung von Niederschlagswasser
  • Keine Ablaufmöglichkeit in Kanalisation

Auffangwannen nach WHG

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Zu den Produkten

Häufige Fragen zu WHG & AwSV

Was ist der Unterschied zwischen WHG und AwSV?

Das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist das übergeordnete Bundesgesetz zum Gewässerschutz. Die AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe) ist eine Verordnung, die die konkreten technischen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt.

Wann brauche ich eine Auffangwanne?

Eine Auffangwanne ist bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (WGK 1-3) grundsätzlich erforderlich. Das Volumen richtet sich nach der Wassergefährdungsklasse und der Lagermenge – mindestens 10% des Gesamtvolumens oder das Volumen des größten Gebindes.

Welche Auffangwannen sind WHG-zugelassen?

WHG-zugelassene Auffangwannen haben eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA). Achten Sie auf das DIBt-Zeichen oder CE-Kennzeichnung mit entsprechender Leistungserklärung.

Muss meine Anlage geprüft werden?

Ja, Anlagen ab einer bestimmten Größe müssen vor Inbetriebnahme und regelmäßig (alle 5 Jahre) durch Sachverständige geprüft werden. Die genauen Anforderungen richten sich nach der Gefährdungsstufe der Anlage.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland, Anlagentyp und Stoffmenge variieren. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre zuständige Wasserbehörde.

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