Vorschriften & Wissen zur Gefahrstofflagerung
Verständliche Erklärungen zu TRGS 510, WHG, AwSV und den wichtigsten Vorschriften für die sichere Lagerung von Gefahrstoffen – mit Verweisen auf offizielle Quellen.
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
Verständlich erklärt mit praktischen Hinweisen für Ihren Betrieb
Die TRGS 510 ist die zentrale Technische Regel für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Erfahren Sie alles über Anwendungsbereich, Anforderungen und Schutzmaßnahmen.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regeln den Gewässerschutz bei der Gefahrstofflagerung.
Gefahrstoffe werden in 24 Lagerklassen (LGK) eingeteilt. Die richtige Zuordnung ist Voraussetzung für sichere Zusammenlagerung und Schutzmaßnahmen.
Nicht alle Gefahrstoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Die Zusammenlagerungstabelle zeigt, welche Lagerklassen kompatibel sind.
Offizielle Quellen & Gesetze
TRGS 510 (PDF)
BAuA
Offizielle Vollversion der TRGS 510 (Dezember 2020)
AwSV Volltext
Gesetze im Internet
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
WHG Volltext
Gesetze im Internet
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Bundesgesetzblatt
TRGS Übersicht
BAuA
Alle Technischen Regeln für Gefahrstoffe
Rechtlicher Hinweis
Die Informationen auf diesen Seiten dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte die offiziellen Gesetzestexte, Ihre Berufsgenossenschaft oder einen Fachanwalt.
Stand der Informationen: April 2026 | TRGS 510 Ausgabe: Dezember 2020 | AwSV: August 2017
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