Definition
Die Regalprüfung ist die wiederkehrende Inspektion von ortsfesten Regalsystemen. Die Prüfpflicht ergibt sich aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); wie geprüft wird, konkretisieren die DIN EN 15635 sowie die DGUV Information 208-061 mit der regalspezifischen DGUV Information 208-043. Sie muss in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durch eine befähigte Person erfolgen und umfasst die visuelle Prüfung auf Beschädigungen, die Dokumentation im Prüfbuch und ggf. die Kennzeichnung defekter Bauteile.
Verwandte Begriffe
Befähigte Person
Nach BetrSichV qualifizierter Prüfer für die wiederkehrende Regalinspektion.
DIN EN 15635
Norm für Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen inkl. Prüfpflichten.
DGUV Information 208-061
DGUV-Information zu Lagereinrichtungen und Ladungsträgern – Nachfolgerin der zurückgezogenen DGUV Regel 108-007.
Kategorie
Weitere Begriffe: Service
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