Service

Regalprüfung

Wiederkehrende Inspektion von Regalen durch befähigte Prüfer in Abständen von höchstens 12 Monaten.

Definition

Die Regalprüfung ist die wiederkehrende Inspektion von ortsfesten Regalsystemen. Die Prüfpflicht ergibt sich aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); wie geprüft wird, konkretisieren die DIN EN 15635 sowie die DGUV Information 208-061 mit der regalspezifischen DGUV Information 208-043. Sie muss in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durch eine befähigte Person erfolgen und umfasst die visuelle Prüfung auf Beschädigungen, die Dokumentation im Prüfbuch und ggf. die Kennzeichnung defekter Bauteile.

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