Definition
Die Regalinspektion umfasst alle Maßnahmen zur Prüfung des Regalzustands. Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung ergibt sich aus BetrSichV und ArbSchG; DIN EN 15635 konkretisiert sie: Sichtkontrollen durch geschultes Personal wöchentlich bzw. nach Gefährdungsbeurteilung und eine Experteninspektion durch eine befähigte Person in Abständen von höchstens 12 Monaten. Dabei werden Beschädigungen erfasst, bewertet und Maßnahmen eingeleitet.
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Service
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