Normen

Befähigte Person

Nach BetrSichV qualifizierter Prüfer für die wiederkehrende Regalinspektion.

Definition

Eine befähigte Person ist nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Regalen besitzt. Sie führt die Experteninspektion nach DIN EN 15635 in Abständen von höchstens 12 Monaten durch, dokumentiert Schäden und empfiehlt Maßnahmen. Die Qualifikation muss nachweisbar sein.

Weitere verwandte Begriffe

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