Definition
Eine befähigte Person ist nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Regalen besitzt. Sie führt die jährliche Expertenprüfung gemäß DIN EN 15635 durch, dokumentiert Schäden und empfiehlt Maßnahmen. Die Qualifikation muss nachweisbar sein.
Verwandte Begriffe
Weitere verwandte Begriffe
BetrSichV
Kategorie
Normen
Weitere Begriffe: Normen
Fragen zu Befähigte Person?
Unsere Experten beraten Sie gerne zu allen Themen der Lagertechnik.
Jetzt beraten lassenBereit für Ihr Lagerprojekt?
32+ Jahre Erfahrung in der Lagertechnik. Wir finden die optimale Lösung für Ihre Anforderungen.