Normen

Befähigte Person

Qualifizierter Prüfer für die jährliche Regalinspektion nach BetrSichV.

Definition

Eine befähigte Person ist nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Regalen besitzt. Sie führt die jährliche Expertenprüfung gemäß DIN EN 15635 durch, dokumentiert Schäden und empfiehlt Maßnahmen. Die Qualifikation muss nachweisbar sein.

Weitere verwandte Begriffe

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