Normen

DGUV 108-007

Deutsche Unfallverhütungsvorschrift für Lagereinrichtungen und Regale.

Definition

Die DGUV Information 108-007 (früher BGR 234) enthält die Regeln der Berufsgenossenschaften für die sichere Nutzung von Lagereinrichtungen. Sie definiert Anforderungen an Aufstellung, Kennzeichnung, Nutzung und Prüfung von Regalen. Die Einhaltung ist für Unternehmen verpflichtend und wird bei Arbeitsunfällen geprüft.

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