1. Allgemeines / Zustandekommen eines Vertrags
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters.
Der Inhalt des Mietvertrags ist mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters festgelegt.
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter, um rechtlich bindend zu sein.
Falls der Vermieter aus jeglichen Gründen nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern, behält er sich das Recht vor es durch Material aus gleichwertiger oder höherer Qualität zu ersetzen.
Die Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters.
2. Mietzeitraum und Mietbedingungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung dieses Zeitraums bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, einen zusätzlichen Mietbetrag, sowie eventuell entstandene Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.
Sollte der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben können, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter spätestens 2 Wochen vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber zu informieren.
Falls der Mieter die angemieteten Bauteile nicht mehr benötigt und die Regale eigenständig und ohne Kenntnis des Vermieters demontiert, ist der Mieter verpflichtet, diese bis zur Abholung durch den Vermieter trocken und im Innenbereich zu lagern. Eine Lagerung im Außenbereich ist nicht gestattet, da dies zu einer Beeinträchtigung der Mietobjekte führen könnte.
3. Mietpreise
Die Angebote des Vermieters erfolgen unverbindlich und bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, in individuellen Fällen Preisanpassungen vorzunehmen.
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter.
Die Mietzeit endet zum Ende des vereinbarten Mietzeitraums, sofern nicht ausdrücklich eine andere Beendigungszeit vereinbart wurde.
Der Vermieter behält sich vor, die Lieferung nur gegen Vorkasse durchzuführen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4. Haftung
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für den Verlust und alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, höhere Gewalt wie Wetterverhältnisse, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus verursacht werden.
Für den Fall von Beschädigungen oder starken Verschmutzungen, die eine weitere Vermietung unmöglich machen, wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Bei Beschädigungen des Mietmaterials wird zwischen 2 Faktoren unterschieden:
- Sofern das Material leichte Beschädigungen aufweist, die weder zu Einschränkungen noch zur Gefährdung von Personen führen können, und die repariert werden können, ist der Mieter lediglich verpflichtet, die anfallenden Reparaturkosten zu erstatten.
- Sofern das Material starke Beschädigungen aufweist und nicht mehr für eine weitere Verwendung geeignet ist, trägt der Mieter die Kosten des Wiederbeschaffungswerts.
Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund nicht sachgemäßer Verwendung sind aus unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.
5. Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet das Mietmaterial sorgfältig zu behandeln.
Ohne die Zustimmung des Vermieters dürfen keine Veränderungen, wie bekleben oder bemalen des Mietguts vorgenommen werden. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietmaterial in demselben Zustand an den Vermieter zurückzugeben, wie er es erhalten hat.
Das Mietmaterial darf nur von einer fachkundigen Person gemäß den Anforderungen der DIN EN 15635 in Betrieb genommen werden. Die erforderlichen Qualifikationen einer fachkundigen Person sind in der DIN EN 15635 spezifiziert.
6. Prüfungspflicht und Reklamation
Der Mieter ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Anlieferung von dem ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände und der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen.
Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung.
Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb 4 Stunden schriftlich erfolgen.
Hinweis: Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und daher leichte Gebrauchsspuren aufweisen kann und nicht immer neuwertig ist. Diese Punkte stellen keinen Mangel dar und beeinflussen nicht die Verwendbarkeit des Mietmaterials.
7. Transport
Die Anlieferung, sowie die Abholung erfolgt bis hinter die erste Tür ebenerdig.
Der Transportweg muss den Anforderungen eines LKW (bis 40 t) entsprechen. Der Mieter ist verpflichtet, für ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten zu sorgen.
Zusätzliche Kosten, die durch erschwerte Anlieferungsbedingungen entstehen, trägt der Mieter.
8. Rückgabe
Das Mietmaterial ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Die Demontage erfolgt durch den Vermieter, sofern nicht anders vereinbart.
Bei verspäteter Rückgabe werden zusätzliche Mietkosten berechnet.