1. Einleitung / Präambel
Cornelia Bonnema Handelsmakler & Industrievertreter CDH (im Folgenden „Cornelia Bonnema") ist sich ihrer gesellschaftlichen, ökologischen und unternehmerischen Verantwortung bewusst. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze und Standards, die den Schutz der Menschenrechte, die Einhaltung ethischer Prinzipien und den Umweltschutz betreffen. Ziel ist es, nachhaltiges Wirtschaften in die gesamte Lieferkette und Unternehmenskultur zu integrieren.
Dieser Verhaltenskodex dient als Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten, Partnern und Mitarbeitern/-innen. Er stellt die Anforderungen dar, die Cornelia Bonnema von all ihren Geschäftspartnern erwartet, um sicherzustellen, dass Grundprinzipien wie Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und Umweltschutz eingehalten werden.
Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Standards zu erfüllen und ihre eigenen Unterauftragnehmer zur Einhaltung dieser Richtlinie zu verpflichten.
Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.
2. Soziale Verantwortung
2.1 Menschen- und Arbeitnehmerrechte
Cornelia Bonnema respektiert die Menschenrechte und erwartet dasselbe von ihren Partnern und Lieferanten. Diskriminierung, Zwangs- und Kinderarbeit sind in jeglicher Form verboten. Die Einhaltung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-Standards sowie der nationalen Gesetzgebung ist für alle Beteiligten verpflichtend.
2.2 Verbot von Zwangsarbeit / Sklaverei
Zwangsarbeit, Sklaverei oder ähnliche Praktiken sind untersagt. Die Arbeit muss stets freiwillig sein und jede Art von Ausbeutung ist zu vermeiden. Mitarbeiter/-innen dürfen ihre Arbeit jederzeit im Rahmen der geltenden Kündigungsfristen beenden, ohne dafür Sanktionen befürchten zu müssen.
2.3 Verbot von Kinderarbeit
Unsere Lieferanten und Partner dürfen nur Mitarbeiter beschäftigen, die das gesetzliche Mindestalter erreicht haben. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren, es sei denn, nationale Gesetze erlauben Ausnahmen gemäß den ILO-Normen. Maßnahmen zur Vermeidung und Abschaffung von Kinderarbeit müssen implementiert werden.
2.4 Schutz jugendlicher Mitarbeiter
Mitarbeiter/-innen unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche oder gesundheitsschädliche Tätigkeiten eingesetzt werden. Die Arbeitszeit von Jugendlichen muss es ihnen ermöglichen, an Berufsausbildungsprogrammen teilzunehmen.
2.5 Faire Entlohnung
Mitarbeiter/-innen müssen ein Entgelt erhalten, das mindestens dem nationalen Mindestlohn oder branchenüblichen Standards entspricht. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahmen sind verboten, und Lohnabrechnungen müssen klar und verständlich sein.
2.6 Faire Arbeitsbedingungen
Alle Mitarbeiter/-innen haben das Recht auf schriftliche Arbeitsverträge, die ihre Rechte und Pflichten klar regeln. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Überstunden und Urlaub müssen eingehalten werden. Überstunden dürfen nur freiwillig oder im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen erfolgen.
2.7 Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Cornelia Bonnema unterstützt die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen im Rahmen der nationalen Gesetzgebung. Mitarbeiter/-innen und ihre Vertreter/-innen dürfen nicht diskriminiert werden, und sie sollen frei Zugang zu Arbeitsstätten haben, um ihre Rechte wahrzunehmen.
2.8 Diskriminierungsverbot
Jede Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Religion, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen ist verboten. Dies gilt insbesondere bei der Einstellung, Weiterbildung, Beförderung und Entlohnung.
3. Gesundheit und Sicherheit
3.1 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Cornelia Bonnema verpflichtet sich, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Lieferanten müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Arbeitsunfälle und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Dazu zählen Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz, der Schutz vor chemischen, physikalischen oder biologischen Gefahren sowie regelmäßige Schulungen.
3.2 Schutzmaßnahmen
Arbeitsplätze müssen so ausgestattet sein, dass Unfälle und Gesundheitsrisiken minimiert werden. Dazu zählen angemessene Beleuchtung, Belüftung, Zugang zu Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen sowie arbeitsmedizinische Versorgung. Alle Mitarbeiter/-innen haben das Recht, bei Gefahr den Arbeitsplatz zu verlassen.
4. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
4.1 Erhalt natürlicher Ressourcen
Cornelia Bonnema und ihre Partner setzen sich für den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen ein. Wasser, Energie und Rohstoffe sind sparsam und effizient zu nutzen. Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen und Abfällen sind zu implementieren.
4.2 Umweltmanagement
Partner und Lieferanten werden ermutigt, Umweltmanagementsysteme einzuführen und kontinuierlich zu verbessern. Dies umfasst die Einhaltung aller geltenden Umweltgesetze und -vorschriften.
4.3 Kreislaufwirtschaft
Wo immer möglich, sollen Produkte so gestaltet werden, dass sie reparierbar, wiederverwendbar oder recycelbar sind. Die Reduzierung von Verpackungsmaterial und die Verwendung umweltfreundlicher Materialien werden gefördert.
5. Ethik und Integrität
5.1 Korruptionsverbot
Jede Form von Korruption, Bestechung oder unlauteren Geschäftspraktiken ist streng verboten. Partner und Lieferanten müssen transparente Geschäftspraktiken pflegen und sich an alle geltenden Anti-Korruptionsgesetze halten.
5.2 Fairer Wettbewerb
Cornelia Bonnema bekennt sich zu fairem Wettbewerb. Preisabsprachen, Marktaufteilung oder andere wettbewerbswidrige Praktiken sind untersagt.
5.3 Vertraulichkeit und Datenschutz
Geschäftliche und personenbezogene Daten sind vertraulich zu behandeln. Die Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, ist verpflichtend.
6. Umsetzung und Kontrolle
Cornelia Bonnema behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu überprüfen. Dies kann durch Selbstauskünfte, Dokumentenprüfungen oder Vor-Ort-Audits erfolgen.
Partner und Lieferanten sind verpflichtet, bei Anfragen zur Überprüfung der Einhaltung zu kooperieren und notwendige Unterlagen bereitzustellen.
Meldung von Verstößen:
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können an info@bonnema.de gemeldet werden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.