Bei der jährlichen Regalprüfung nach DIN EN 15635 werden alle erkannten Schäden in drei Kategorien eingeteilt. Dieses Ampelsystem hilft Ihnen, schnell die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und Ihre Mitarbeiter zu schützen.
Wichtig: Regalschäden niemals ignorieren!
Ein beschädigtes Palettenregal kann ohne Vorwarnung einstürzen. Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung ergibt sich aus der BetrSichV und dem ArbSchG; DIN EN 15635 und die DGUV-Informationen konkretisieren, wie sie zu erfüllen ist.
Die drei Schadenklassen
Das Regal ist in einwandfreiem Zustand. Keine Schäden erkennbar, alle Sicherheitskomponenten vorhanden und funktionsfähig.
Erforderliche Maßnahme
Keine Maßnahme erforderlich. Weiternutzung ohne Einschränkung.
Dokumentation
Dokumentation im Prüfprotokoll. Nächste Prüfung gemäß regulärem Intervall.
Typische Beispiele
- Oberflächliche Kratzer in der Beschichtung (kosmetisch)
- Leichte Lackabplatzer ohne Korrosion
- Minimale Staubablagerungen
Schäden vorhanden, die die Funktion nicht sofort beeinträchtigen, aber beobachtet und zeitnah behoben werden müssen.
Erforderliche Maßnahme
Schaden kennzeichnen (gelbes Etikett) und Verantwortlichen informieren. Betroffenes Bauteil entlasten – nicht wieder beladen – und innerhalb von 4 Wochen austauschen; sonst als Rot einstufen.
Dokumentation
Markierung am Regal (gelbes Etikett), Eintrag ins Schadenregister, Terminierung der Reparatur.
Typische Beispiele
- Stützenbiegung über Grenzwert bis < Faktor 2 (z. B. > 5,0 bis < 10,0 mm in Trägerrichtung, auf 1 m)
- Knickung in Rahmenebene > 3,0 bis < 6,0 mm auf 1 m
- Verbogene, aber noch vorhandene Sicherungsstifte
- Korrosion an nicht tragenden Teilen
- Einzelne gelockerte Fußplattenverankerung
Kritische Schäden, die die Standsicherheit gefährden. Sofortiges Handeln erforderlich – Einsturzgefahr!
Erforderliche Maßnahme
Feld SOFORT entlasten und sperren. Keine weitere Nutzung bis zur Reparatur oder Austausch.
Dokumentation
Sofortige Sperrung, rotes Etikett, Absperrung des Bereichs, Meldung an Verantwortlichen, Reparatur/Austausch vor Wiederinbetriebnahme.
Typische Beispiele
- Stützenbiegung ≥ 10,0 mm auf 1 m (Trägerrichtung) bzw. ≥ 6,0 mm (Rahmenebene) – Faktor ≥ 2
- Risse oder Sprünge (Stütze, Träger, Schweißnaht) – unabhängig vom Maß
- Fehlende Sicherungsstifte / Traverse nicht gesichert
- Gebrochene oder stark verformte Traversen
- Ausgerissene Fußplattenverankerung / fehlende Diagonalverbände
- Durchrostung tragender Elemente
Schadensgrenzwerte für Stützen und Aussteifungen
Nach DIN EN 15635 §9.5.1 wird der Schaden mit einem 1-m-Stahllineal gemessen; die Grenzwerte hängen von der Schadensrichtung ab. Die Ampel ergibt sich aus dem Faktor: Grün = Grenzwert eingehalten, Gelb = bis Faktor 2, Rot = ab Faktor 2 überschritten. Risse oder Sprünge bedeuten immer Rot.
| Schaden (auf 1 m Messlänge) | Grün | Gelb | Rot |
|---|---|---|---|
| Stütze – Biegung in Trägerrichtung | ≤ 5,0 mm | > 5,0 – < 10,0 mm | ≥ 10,0 mm |
| Stütze – Knickung in Rahmenebene | ≤ 3,0 mm | > 3,0 – < 6,0 mm | ≥ 6,0 mm |
| Aussteifung / Diagonale | ≤ 10,0 mm | > 10,0 – < 20,0 mm | ≥ 20,0 mm |
Messmethode: 1,0-m-Stahllineal an die hohle Seite der Stütze legen, beschädigte Stelle mittig; der Spalt zwischen Lineal und Bauteil ist der Messwert. Die Lotabweichung der gesamten Stütze (Grenzwert L/200) wird davon getrennt beurteilt. Herstellerangaben haben Vorrang; die verbindliche Einstufung nimmt die fachkundige Person vor.
Prüfintervalle und Verantwortlichkeiten
Sofortmaßnahmen bei Rot-Schaden
Notfallprotokoll bei kritischen Schäden
Führen Sie diese Schritte sofort und in dieser Reihenfolge durch.
Warnschilder aufstellen, Zugang zum beschädigten Regal verhindern.
Alle Paletten aus dem betroffenen Feld entnehmen – wenn sicher möglich.
Lagerleitung, Sicherheitsbeauftragter, ggf. Geschäftsführung.
Fotos, Messwerte, Datum, Ursache (falls bekannt) notieren.
Fachfirma kontaktieren für Austausch oder Reparatur.
Prüfung durch befähigte Person vor Wiederinbetriebnahme.
Rechtliche Grundlagen
DIN EN 15635
"Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen"
- • Definiert die Schadenklassen
- • Regelt Prüfintervalle
- • Legt Messgrenzwerte fest
- • Fordert Schadenregister
DGUV Information 208-043
"Sicherheit von Regalen"
- • Konkretisiert Betreiberpflichten
- • Fordert jährliche Expertenprüfung
- • Regelt Kennzeichnungspflichten
- • Empfiehlt wöchentliche Sichtprüfung
Haftungshinweis: Der Betreiber ist für die Sicherheit der Lagereinrichtungen verantwortlich. Bei Unfällen durch vernachlässigte Prüfpflichten drohen strafrechtliche Konsequenzen und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.
Zusammenfassung
OK – Keine Maßnahme
Reparatur innerhalb 4 Wochen
SOFORT entlasten und sperren
Regalprüfung fällig?
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