Definition
Die Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens, im Lager speziell der Warenbestände. Sie ist nach HGB mindestens einmal jährlich vorgeschrieben. Unterschieden werden Stichtagsinventur, permanente Inventur und Stichprobeninventur. Eine gute Lagerorganisation vereinfacht die Inventur erheblich.
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Kategorie
Logistik
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