Definition
Die Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens, im Lager speziell der Warenbestände. Sie ist nach HGB mindestens einmal jährlich vorgeschrieben. Unterschieden werden Stichtagsinventur, permanente Inventur und Stichprobeninventur. Eine gute Lagerorganisation vereinfacht die Inventur erheblich. Bei der Stichtagsinventur werden alle Bestände an einem festgelegten Tag gezählt – dies erfordert oft einen Betriebsstopp. Die permanente Inventur verteilt die Zählung über das Jahr und wird durch ein Lagerverwaltungssystem (LVS) unterstützt. Die Stichprobeninventur ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Für eine effiziente Inventur sind klar strukturierte Regalsysteme mit eindeutiger Lagerplatzkennzeichnung entscheidend. Bonnema unterstützt Kunden bei der Planung von inventurfreundlichen Lagerkonzepten: eindeutige Feldbeschriftungen, gut lesbare Etikettenschienen und durchdachte Gangbreiten für schnelles Durchzählen. Mobile Scanner und Barcode-Systeme beschleunigen die Erfassung zusätzlich.
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