Definition
Absturzsicherungen sind bauliche oder technische Schutzvorrichtungen, die das Herabfallen von Personen oder Waren aus Regalen, Lagerbühnen oder Geschossanlagen verhindern. Sie umfassen Geländer, Handläufe, Fußleisten und Schutzgitter. Die Pflicht zur Absturzsicherung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzrecht (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung) und der Gefährdungsbeurteilung; die DGUV-Schriften beschreiben die Umsetzung und nennen als Anhaltswerte eine Absturzhöhe ab 1 Meter sowie eine Geländerhöhe von mindestens 1 Meter.
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