Definition
Absturzsicherungen sind bauliche oder technische Schutzvorrichtungen, die das Herabfallen von Personen oder Waren aus Regalen, Lagerbühnen oder Geschossanlagen verhindern. Sie umfassen Geländer, Handläufe, Fußleisten und Schutzgitter. Nach DGUV-Vorschriften sind Absturzsicherungen ab einer Höhe von 1 Meter vorgeschrieben und müssen mindestens 1 Meter hoch sein.
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Kategorie
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