Sicherheit

Absturzsicherung

Schutzvorrichtungen an Regalen und Lagerbühnen zur Verhinderung von Abstürzen.

Definition

Absturzsicherungen sind bauliche oder technische Schutzvorrichtungen, die das Herabfallen von Personen oder Waren aus Regalen, Lagerbühnen oder Geschossanlagen verhindern. Sie umfassen Geländer, Handläufe, Fußleisten und Schutzgitter. Nach DGUV-Vorschriften sind Absturzsicherungen ab einer Höhe von 1 Meter vorgeschrieben und müssen mindestens 1 Meter hoch sein.

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