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Qualifikation

Befähigte Person
Wer darf Regale prüfen?

Die jährliche Expertenprüfung darf nur von einer „befähigten Person" durchgeführt werden. Hier erfahren Sie, welche Qualifikationen erforderlich sind und welche Anforderungen die TRBS 1203 dafür konkretisiert.

Prüfung durch unsere befähigte Person anfordern – Bonnemas Prüfer sind nach DGUV 208-061 geschult.

Aktualisiert: März 20267 Min. Lesezeit

Definition: Befähigte Person

Eine befähigte Person im Sinne der BetrSichV und TRBS 1203 ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um Arbeitsmittel auf ihren sicheren Zustand zu prüfen.

Die drei Säulen der Qualifikation

Nach TRBS 1203 muss eine befähigte Person drei grundlegende Voraussetzungen erfüllen:

1

Berufsausbildung

Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation im Bereich Maschinenbau, Metallbau, Lagertechnik oder verwandten Gebieten.

Industriemechaniker
Metallbauer
Techniker
Meister
Ingenieur
2

Berufserfahrung

Praktische Berufserfahrung mit Regalsystemen. Die Person muss mit Aufbau, Nutzung und typischen Schadensbildern vertraut sein. Eine feste Mindestdauer nennt die TRBS 1203 nicht – bei Bonnema gelten als eigener Richtwert mindestens 2 Jahre.

Montage von Regalen
Wartung/Instandhaltung
Planung von Lagereinrichtungen
3

Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Aktuelle berufliche Tätigkeit im Prüfumfeld: Die Person muss regelmäßig mit Regalanlagen befasst sein und ihre Kenntnisse durch angemessene Weiterbildung auf dem aktuellen Stand halten – etwa zur Schadensklassifizierung, Dokumentation und zu den Anforderungen der DIN EN 15635 und DGUV 208-061.

Laufende Prüftätigkeit
Seminar Regalprüfung
Herstellerschulung
Regelmäßige Weiterbildung

Wer darf was prüfen?

Wöchentliche Sichtprüfung

Durchführer:

Geschultes eigenes Personal

Anforderungen:

  • Unterweisung durch befähigte Person oder Arbeitgeber
  • Kenntnis der offensichtlichen Schadensbilder
  • Fähigkeit zur Dokumentation (Checkliste ausfüllen)

Beispiele:

Lagerleiter, Staplerfahrer, Fachkraft für Lagerlogistik

Schulungsdauer: ca. 2-4 Stunden

Jährliche Expertenprüfung

Durchführer:

Befähigte Person nach TRBS 1203

Anforderungen:

  • Technische Berufsausbildung
  • Berufserfahrung mit Regalsystemen (Richtwert Bonnema: mind. 2 Jahre)
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfumfeld
  • Angemessene Weiterbildung, z. B. Seminar Regalprüfung

Beispiele:

Externer Regalprüfer, Fachkraft für Lagertechnik

Schulungsdauer: Richtwert Bonnema: 1 Tag + Praxis

Die Qualifikation unserer Prüfer

Die Regalprüfer von Bonnema erfüllen alle Anforderungen der TRBS 1203 und sind nach DGUV 208-061 geschult. Unsere Qualifikationen:

Technische Ausbildung (Industriemechaniker, Techniker, Ingenieure)
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mit Regalsystemen
Schulung nach DGUV 208-061 und DIN EN 15635
Regelmäßige Weiterbildung und Erfahrungsaustausch
Langjährige Praxis in der Regalprüfung
Kenntnis aller gängigen Regalhersteller und -systeme

Wichtig: Keine "Zertifizierungspflicht"

Es gibt in Deutschland keine staatliche Zertifizierungspflicht für Regalprüfer. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm beauftragte Person die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllt. Schulungsnachweise und Qualifikationsnachweise sollten dokumentiert und aufbewahrt werden.

Professionelle Regalprüfung gesucht?

Unsere befähigten Prüfer führen die Expertenprüfung nach DIN EN 15635 durch – oder schulen Ihr Personal für die wöchentliche Sichtprüfung.